Neukunden

Abschluss IFA-Anbietervertrag

Voraussetzung für die Vergabe und Veröffentlichung von Pharmazentralnummern (PZN) mit Artikeldaten in den IFA-Informationsdiensten ist der Abschluss des IFA-Anbietervertrags, der die Geschäftsbeziehungen regelt.

Informationen vor Vertragsabschluss

Bitte lesen Sie die verlinkten Dokumente aufmerksam durch, bevor Sie den Anbietervertrag abschließen. Mit dem Abschluss des IFA-Anbietervertrages erklärt sich der Anbieter mit den IFA-Richtlinien, der IFA-Preisliste  und weiteren Informationen als verbindliche Regelung zur Meldung von Artikeldaten / Adressdaten einverstanden.

Vertragsunterlagen

So werden Sie Kunde bei der IFA GmbH:

Zu Ihrer Unterstützung bei der Aufnahme in die IFA-Datenbank können Sie die für Sie zutreffende Schritt-für-Schritt-Anleitung auswählen und stellen damit mühelos die erforderlichen Unterlagen für den Vertragsabschluss zusammen.

Bitte senden Sie folgende Unterlagen per E-Mail an ifa@ifaffm.de:

Die folgenden Informationen geben Ihnen wichtige Einblicke für Ihre Anbieteraufträge:

  • Die Zusendung des Antrags auf Vertragsabschluss beinhaltet nicht automatisch die Vergabe einer Pharmazentralnummer (PZN/PPN). Hierzu erteilen Sie uns bitte einen entsprechenden Auftrag.
  • Mit Vergabe der IFA-Kundennummer erhalten Sie einen Zugang zum IFA-Portal.
  • Finden Sie hier detaillierte Informationen zu Auftragsarten und Meldewegen.
  • Die Seite Kunden und Leistungen stellt die Kundensegmente der IFA dar.
  • Für Anbieter von Medizinprodukten ist im Bereich IFA Coding System die Vergabe der UDI-DI näher erklärt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern helfend zur Seite:

Katrin Richter 
Tel. +49 69 979919-33 
katrin.richter@ifaffm.de  
Sabine Gómez 
+49 69 979919-58 
sabine.gomez@ifaffm.de
Sabine Kuhn
+49 69 979919-34
sabine.kuhn@ifaffm.de

 

IFA-Wegweiser
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